Highlights
Petzl LASER – leichte und effiziente Eisschraube
Die Petzl LASER ist eine robuste und zugleich leichte Eisschraube für das Setzen von Sicherungspunkten im Eis. Ihre optimierte Bohrkrone aus Stahl mit drei Zähnen unterstützt ein schnelles Greifen im Eis, während Stahlschaft und Spezialgewinde für eine hohe Festigkeit und zuverlässiges Eindrehen sorgen. Die ergonomisch geformte Aluminiumlasche erleichtert das Handling beim Setzen und Entfernen der Eisschraube.
Die LASER ist in drei Längen von 13, 17 und 21 cm erhältlich und nach EN 568:2015 sowie UIAA 151 zertifiziert.
Schnelles Greifen und effizientes Eindrehen
Die aus Stahl gefertigte Bohrkrone besitzt drei optimierte Zähne, die beim Ansetzen schnell im Eis greifen. Dadurch lässt sich die Eisschraube kontrolliert ansetzen und anschließend über die Aluminiumlasche eindrehen.
Der Schaft besteht aus vergütetem Stahl. In Verbindung mit dem Spezialgewinde entsteht eine robuste Konstruktion bei gleichzeitig vergleichsweise geringem Gewicht.
Nachschleifbare Bohrkrone
Die Zähne verfügen über eine von Petzl patentierte Schleifreserve. Dadurch kann die Bohrkrone bei Bedarf entsprechend den Herstellervorgaben mit einer Feile nachgeschliffen werden.
Nach jeder Verwendung sollte die Eisschraube vollständig getrocknet werden. Zum Schutz der Bohrkrone wird jede LASER mit einer Schutzkappe geliefert.
Drei Längen für unterschiedliche Eisstärken
Die Petzl LASER ist in drei Längen erhältlich:
- 13 cm: kompakte Ausführung mit 120 g
- 17 cm: mittlere Ausführung mit 135 g
- 21 cm: lange Ausführung mit 153 g
Die passende Schraubenlänge muss entsprechend der vorhandenen Eisdicke und der jeweiligen Anwendung ausgewählt werden.
Produkt-Highlights
- Leichte und effiziente Eisschraube
- Bohrkrone aus Stahl mit drei Zähnen
- Schnelles Greifen im Eis
- Robuster Stahlschaft mit Spezialgewinde
- Vergüteter Stahl für hohe Festigkeit
- Ergonomisch geformte Aluminiumlasche
- Patentierte Schleifreserve zum Nachschleifen der Zähne
- Drei Längen: 13, 17 und 21 cm
- Schutzkappe im Lieferumfang enthalten
- Zertifiziert nach EN 568:2015 und UIAA 151
Technische Daten
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Hersteller | Petzl |
| Modell | LASER |
| Produkttyp | Eisschraube |
| Schaft | Stahl |
| Lasche | Aluminiumlegierung |
| Bohrkrone | Stahl, drei Zähne |
| Verfügbare Längen | 13 / 17 / 21 cm |
| Besonderheit | Patentierte Schleifreserve der Zähne |
| Lieferumfang | Eisschraube mit Schutzkappe |
Varianten
| Herstellerreferenz | Länge | Gewicht |
|---|---|---|
| G050AA00 | 13 cm | 120 g |
| G050AA01 | 17 cm | 135 g |
| G050AA02 | 21 cm | 153 g |
Normen und Konformität
| Norm / Konformität | Angabe |
|---|---|
| EU-Konformität | Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen |
| Europäische Norm | CE EN 568:2015 |
| UIAA | UIAA 151 |
| UKCA | Separate Petzl-Konformitätserklärung nach EN 568:2015 vorhanden |
Wichtige Anwendungshinweise
- Die Schraube muss in möglichst dickem und homogenem Eis platziert werden. Bereiche mit weichem, morschem, röhrigem oder anderweitig ungeeignetem Eis sind zu vermeiden.
- Die Länge der Eisschraube muss zur vorhandenen Eisdicke passen.
- Die tatsächliche Haltekraft der Eisschraube hängt wesentlich von der Qualität des Eises ab.
- Vor jedem Einsatz müssen insbesondere Schaft, Zähne und Gewinde auf Verformungen, Risse, Verschleiß, Korrosion und ausreichende Schärfe kontrolliert werden.
- Nach dem Ausdrehen muss der Eiskern zügig aus dem Schaft entfernt werden. Es darf nicht auf das Gewinde geschlagen werden.
- Die Eisschraube muss nach jedem Einsatz vollständig getrocknet werden.
- Das Nachschleifen der Zähne muss entsprechend den Vorgaben von Petzl erfolgen.
Sekundärmaterial: Aluminium
CE Normen: EN 568
Zusatz-Norm: UKCA • UIAA
Marke: Petzl
Hersteller-Artikelnummer (MPN): G050AA
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.

