Dein Verbündeter im Fels! Das robuste Expressset DJINN AXESS ist ideal zum Felsklettern geeignet. Die DJINN-Karabiner verfügen über eine breit ausgeführte Kontaktfläche mit dem Seil und dem Sicherungspunkt, um das Durchlaufen des Seils zu vereinfachen und die Lebensdauer zu verlängern. Die Größe der Karabiner vereinfacht das Handling. Das Design des gebogenen Schnappers erleichtert das Clippen des Seils. Das Keylock-System der Karabiner verhindert, dass du dich beim Ein- und Aushängen verhakst. Die Schlinge ist in drei Längen verfügbar (11, 17 und 25 cm), um allen Anforderungen gerecht zu werden und den Seilzug besser zu kontrollieren.
Details:
Sehr lange Lebensdauer:
- die breit ausgeführten Kontaktflächen mit dem Seil und dem Sicherungspunkt vereinfachen das Durchlaufen des Seils und erhöhen die Verschleißfestigkeit des Karabiners,
- der STRING-Schlingenschutz schützt die Schlinge vor Abrieb,
- ausgezeichnetes Verhältnis von Funktionalität, Strapazierfähigkeit und Gewichtsersparnis: 103 g für die 11-cm-Schlinge.
Einfaches Ein- und Aushängen:
- Die großen Karabiner sind ideal für große Hände sowie den Einsatz mit Handschuhen geeignet.
- Das Keylock-System der Karabiner verhindert, dass du dich an der Materialschlaufe, am Fixpunkt oder am Seil verhakst.
- Die Haftbereiche des geraden Schnappers erleichtern das Ein- und Aushängen und sorgen für exzellenten Grip.
- Die weite Schnapperöffnung erleichtert das Ein- und Aushängen.
- Der gebogene Schnapper erleichtert das Clippen des Seils.
- Der flache Karabinerrücken sorgt für ausgezeichnete Stabilität in der Hand und beim Clippen (Scherenklipp).
- Der STRING-Schlingenschutz hält den Karabiner beim Clippen in der richtigen Position.
Verfügbar in drei Längen: 11 cm (in Türkis oder Violett), 17 cm und 25 cm.
- Bruchlast längs: 23 kN
- Bruchlast quer: 8 kN
- Bruchlast Schnapper offen: 9 kN
- Bruchlast (Schlinge): 22 kN
- Öffnung (gerader Schnapper): 24 mm
- Öffnung (gebogener Schnapper): 27 mm
Zertifizierungen (Karabiner): CE, EN 12275 Typ B, UIAA
Zertifizierungen (Schlinge): CE, EN 566, UIAA
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Primärmaterial:
Aluminium
Sekundärmaterial: Polyester
Kara-Typ: D
Kara-Verschluss: ohne Verriegelung
Kara System: Keylock
Kara-Bruchlast längs: 22
Kara-Bruchlast quer: 8
Kara-Bruchlast offen: 9
Schnapperöffnung: 24
CE Normen: Karabiner EN 12275 • Schlinge EN 566
Zusatz-Norm: UIAA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
Gewicht: 0.1 kg
Sekundärmaterial: Polyester
Kara-Typ: D
Kara-Verschluss: ohne Verriegelung
Kara System: Keylock
Kara-Bruchlast längs: 22
Kara-Bruchlast quer: 8
Kara-Bruchlast offen: 9
Schnapperöffnung: 24
CE Normen: Karabiner EN 12275 • Schlinge EN 566
Zusatz-Norm: UIAA
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Marke: Petzl
EAN: 3342540841482
Hersteller-Artikelnummer (MPN): M060LC01
Petzl Distribution
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ZI Crolles, Cidex 105 A,
38920 Crolles
Frankreich
E-Mail: info.deutschland@petzl.com
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.