Abseilacht ALIENS Medium
Die Abseilacht ist eine Vorrichtung aus der Seiltechnik. Abseilachter werden ursprünglich als Abseil- und Sicherungsgerät, vor allen Dingen in der Sportkletterei verwendet. In der Abseilacht schlummern jedoch sehr viele Möglichkeiten.
Bei einer großen Zahl anderer Tätigkeiten im Seil, wie z. B. in der Baumpflege, in der Höhenrettung, bei mobilen Seilaufbauten oder auch bei Interventionen findet die klassische Acht aus Aluminium nach wie vor Verwendung.
Es gibt auch eine Vielzahl von Sonderprodukten in den verschiedensten Ausprägungen und Formen, unterschiedliche Größen und aus den unterschiedlichsten Metallen.
Die klassische Form aus Aluminiumguss ist üblicherweise ca. 15 bis 20 cm lang.
Spezielle und sehr kleine Abseilachter, z.B. von ISC Wales, können mit 5 bis 7 mm Leinen verwendet werden, andere wenige aus hochlegiertem Edelstahl haben Bruchwerte von bis zu 100 kN und werden zum kontrollierten Ablassen erheblicher Gewichte und Lasten, zum Teil auch mit ziemlich massiven Seilen, verwendet.
Die Idee hinter der Abseilacht ist, dass das Seil so um den Corpus der Abseilacht gelegt werden kann, dass die Reibung des Seiles über das Metall enteder eine oder mehrere Personen oder Lasten so weit abbremst, dass der Vorgang zu 100 % kontrolliert werden kann.
Damit kann natürlich auch die Geschwindigkeit mit der Lasten oder Personen abgelassen werden, beeinflusst und kontrolliert werden. Insgesamt ist diese Form des Abseilens oder das Kontrollieren eines Seiles sehr effizient
Eine Abseilacht selbst kann durchaus als „pflegeleicht“ oder „wartungsarm“ bezeichnet werden.
Die Abseilacht funktioniert auch unter widrigen Umständen, also auch in Wasser z. B. beim Canyoning. Da die Bremswirkung im Wasser sehr viel höher ist, wird die Abseilacht hier anders „eingefädelt“.
Die durch den großen Ring der Abseilacht gezogene Schlaufe wird nicht um den mittleren Steg geführt sondern in den Karabinerhaken eingehängt in dem die Acht verankert ist.
Diese Technik, die die Acht sehr viel schneller macht, verhindert auch das umschlagen von Knoten und die damit einhergehende Gefahr der völligen Blockade.
Beim Sportklettern, unabhängig ob in der Kletterhalle oder am Fels, fand die Abseilacht über lange Zeit eine große Verbreitung, da sie hier auch als „Sicherungsgerät“ für den Vor- und Nachsteiger eingesetzt worden ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Abseilachter kein Sicherungsgerät ist und dass die Verwendung einer Abseilacht als Sicherungsgerät mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden ist.
Da das Gerät vor dem Gesetz keine PSA (Persönliche Schutz Ausrüstung) darstellt, hat die Abseilacht auch keine CE Zeichen und unterliegt keiner Pflicht zur Zertifizierung (Stand März 2017). Die meisten unserer ALIENS Abseilachter verfügen über eine individuelle Nummerierung, ein gelasertes Piktogramm wie das Seil eingelegt werden kann, eine Kennzeichnung über das Herstellungsdatum und eine Bruchlastangabe, genau so wie viele andere Geräte von KONG Italy, Singing Rock oder ISC Wales. Mit einer Abseilacht kann man aber sehr viele Dinge in der Seiltechnik machen.
Es gibt spezielle Knoten und Techniken mit denen man aus den Abseilachtern eine Menge zusätzliche und abgefahrene Benefits herausholen kann.
Wir empfehlen sich einfach mit dem Thema eingehend zu beschäftigen. Abseilachter können z. B. vollständig blockiert werden und damit Personen oder Lasten positionieren, im Segelboot kann man eine Baumbremse bauen und auch als Riggingplatte haben Abseilsachter schon ihren Dienst getan.
Es lohnt sich über die Abseilacht zu recherchieren und mehr zu entdecken.
Vielleicht kennt jemand Links oder Informationsquellen die Ihr uns zur Verfügung stellen könnt, damit wir diese hier über unsere Seite auch Anderen zugänglich machen können.
Mindestbruchlast: 25 kN
Material: Aluminium
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Länge (ca. mm):
131
Primärmaterial: Aluminium
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Bruchlast (kN): 25
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Aliens
Gewicht: 0.1 kg
Primärmaterial: Aluminium
Geeignet für Seilart (Rollen): Textil
Bruchlast (kN): 25
Individuelle Kennzeichnung: Ja
Auch in Schwarz erhältlich: Ja
Marke: Aliens
Hersteller-Artikelnummer (MPN): K602
ACHTUNG:
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.
Bitte die dem Produkt beiliegende Produktinformation vor der ersten Nutzungaufmerksam lesen.
Sollten Sie nicht alles verstanden haben fragen Sie bitte, bevor Sie sich in eine gefährliche Situation begeben, nach!
1. Eine entsprechende Ausbildung ist bei Verwendung des Produktes unbedingt notwendig. Nur an diesem Produkt ausgebildete Personen dürfen dieses Produkt verwenden. Ist dies nicht der Fall, muss der Anwender unter dauernder Sichtkontrolle einer entsprechend ausgebildeten Person stehen.
2. Alle Aktivitäten, bei denen dieses Produkt benutzt wird, sind gefährlich. Als Konsequenz aus der falschen Nutzung, Wartung, Transport, Pflege, Lagerung o.ä. kann es zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod des Nutzers führen.
3. Es liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Benutzers den korrekten und sicheren Umgang mit diesem Produkt sicherzustellen. Das Produkt darf ausschließlich für die dem Verwendungszweck entsprechenden Aktivitäten genutzt werden.
4. Der Hersteller oder Lieferant dieses Produkts übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Verletzung oder Tod, die aus fehlerhaftem Umgang mit diesem Produkte resultieren.
5. Ihr Leben hängt von Ihrer Ausrüstung und von seiner Geschichte ab (Gebrauch, Lagerung, Kontrolle, usw.). Alle nötigen Aufzeichnungen notieren Sie bitte in der vorgesehenen Tabelle: Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum und Kaufort, Datum der ersten Verwendung, Name des Benutzers und sonstige Bemerkungen. Eigene Dateien z.B. im Format EXEL oder ähnlichem sind genauso verwendbar, sofern diese die notwendigen Daten enthalten.
6. Anwender von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen über entsprechende körperliche Fitness verfügen.
7. Vor Anwendung von PSAgA muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden.
8. Vor Anwendung von PSAgA muss ein Rettungsplan erstellt werden. Zur Ausführung des Rettungsplans erforderliche Ausrüstung und Anwender müssen vorgehalten werden. Die Anwender müssen über entsprechende Fähigkeiten verfügen und regelmäßige Trainingseinheiten absolvieren.
9. Veränderungen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Hersteller vorgenommen werden, ebenso Reparaturen.
10. PSAgA darf nur zu dafür vorgesehenen Zwecken eingesetzt werden.
11. PSAgA ist „persönliche Schutzausrüstung" und soll einer Person zugeordnet werden. Die Ausrüstung soll nur von einer Person zum gleichen Zeitpunkt verwendet werden, außer es ist aus der Produktinformation bzw. Produktkennzeichnung ersichtlich dass eine gleichzeitige Mehrpersonennutzung möglich ist.
12. PSAgA ist vor jeder Nutzung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.
13. Vor der Nutzung einer Sicherungskette ist zu prüfen ob alle Komponenten miteinander kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.